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Was Sie über die Kirchensteuer wissen sollten
Was ist die Kirchensteuer eigentlich?
Die Kirchensteuer ist eine Finanzierungsquelle für die Dienste der Kirche. Sie wird an der Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer bemessen.
Wer zahlt Kirchensteuer?
Im Prinzip entrichten alle Kirchenmitglieder der jeweiligen Landeskirche Kirchensteuer. Faktisch jedoch zahlen z.B. in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg nur rund ein Drittel der Mitglieder Kirchensteuer. Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer entrichten muss, zahlt auch keine Kirchensteuer!
Zahlen Rentnerinnen und Rentner Kirchensteuer?
Nein. Nur wenn in der Rente ein Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt, wird für diesen Ertragsanteil auch Kirchensteuer berechnet.
Zahlen auch Arbeitslose Kirchensteuer?
Nein. Kein Arbeitsloser zahlt in irgendeiner Form Kirchensteuer. Zur Verwirrung in der Öffentlichkeit führt allerdings immer wieder die Berechnung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesanstalt für Arbeit. Dabei werden vom letzten Bruttolohn rein rechnerisch die „gewöhnlich anfallenden Abzüge“ pauschal abgezogen. Zu diesen „gewöhnlich anfallenden Abzügen“, wie den Sozialversicherungs-, Renten- und Krankenkassenbeiträgen, gehört auch die Kirchensteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung 1994 in einem Urteil bestätigt. Durch diese rein rechnerische Berücksichtigung der Kirchensteuer - die entsprechende Summe wird ja nicht an die Kirche weitergeleitet - kommt die Bundesanstalt für Arbeit zu Ersparnissen, die Kirche aber nicht zu Einnahmen.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
In unserer Kirche beträgt der Kirchensteuersatz 9 Prozent von der veranlagten Lohn- oder Einkommensteuer (nicht etwa, wie fälschlich manchmal behauptet, vom Einkommen!). Durch diese Regelung werden die Kinder- und Familienfreibeträge automatisch berücksichtigt.
Was geschieht mit der Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer wird über das Finanzamt an die Landeskirchen überwiesen. Bevor die Gemeinde ihre Kirchensteuer bekommt, werden Umlagen abgezogen, mit denen landeskirchliche und kreiskirchliche Aufgaben finanziert werden: theologische Ausbildungszentren, Akademien, Diakonische Werke, Kirchliche Rechenzentren, aber auch entwicklungs-politische Projekte, Schulen, Internate und Hilfswerke. Nach diesen Abzügen wird sie in einem Umlageverfahren an die Kirchengemeinden weitergegeben. Jede Kirchengemeinde erhält einen Pro-Kopf-Betrag pro Kirchenmitglied und kann über diese Mittel frei verfügen. Daraus werden die haupt- und nebenamtlichen Kräfte finanziert (Arbeitsplätze für Pfarrer/innen, Gemeindehelfer/innen, Küster/innen, Musiker/innen etc.) Auf der Sachkostenebene werden Gemeinderäume und Kirchengebäude instand gehalten und die laufenden Kosten für die Arbeit der Kirchengemeinde bezahlt. Dazu gehören u.a. Blumenschmuck in der Kirche, Telefon, Strom, Heizung etc.
Gemeindekirchgeld
Das Gemeindekirchgeld ist eine freiwillige Abgabe derjenigen Gemeindeglieder, die keine Kirchensteuer zahlen. Zunächst einmal herzlichen Dank allen Gemeindegliedern, die mit dem Gemeindekirchgeld die Arbeit in unseren Gemeinden unterstützen! Da das Gemeindekirchgeld vollständig den Gemeinden zur Verfügung bleibt, können Sie auf diese Weise die Kirchengemeinde vor Ort mit all ihren Aufgaben wirkungsvoll unterstützen. Wir bitten auch in diesem Jahr wieder alle nichtberufstätigen Gemeindeglieder um das Gemeindekirchgeld. Als Richtsatz hat die Landessynode einen J a h r e s beitrag von 5 % des Januar-Einkommens vorgeschlagen. Sie können das Gemeindekirchgeld auch auf unser Gemeindekonto (siehe Impressum ) überweisen. Bei Rückfragen rufen Sie uns bitte an (Tel-Nr. siehe Impressum ).
Zum Schluss
Wir danken allen, die sich regelmäßig auch finanziell für die Arbeit in unseren Gemeinden einsetzen. Letzten Endes aber wichtiger ist das Engagement der vielen fleißigen Ehrenamtlichen, ohne sie würde die Arbeit nicht zu schaffen sein. Und denken Sie daran, ohne Geld geht vieles nicht, ohne Gott aber geht gar nichts. Gott sei Dank, dass er seinen Segen bisher gegeben hat.
Ihr Christoph Schlemmer
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