Wiedereintritt in die Kirche – wie geht denn das?

„Ach wissen Sie, Herr Pfarrer, ich bin damals ausgetreten wegen der Kirchensteuer. Aber kann man denn nicht auch an Gott glauben, ohne in der Kirche zu sein?“ – So oder ähnlich wurde ich schon oft gefragt.
Zunächst habe ich kein Recht, die persönliche Gottesbeziehung meines Gegenübers in Frage zu stellen. Und natürlich kann auch ein guter Mensch sein, wer nicht zur Kirche gehört. Doch wer so argumentiert, geht davon aus, dass christlicher Glaube nicht mehr ist als ein netter, pflichtbewusster Anhang zu dem, was sonst meine Lebensplanung bestimmt.
Hat einst eine Entfremdung oder eine persönliche Enttäuschung zum Bruch mit der Kirche geführt, sind es dann auch wieder gute Begegnungen oder Ereignisse im Lauf der Lebensgeschichte, die wieder neu die Nähe der Kirche suchen lassen.
Häufiger als in den letzten Jahren kehren Menschen zur Kirche zurück bzw. fragen nach dieser Möglichkeit. Rechtlich sieht das so aus: Nachdem Sie den Wunsch der Gemeinde mitgeteilt haben, muss der Gemeindekirchenrat diesem zustimmen. Endgültig vollzogen wird dieser Schritt dann durch die Teilnahme am Abendmahl im sonntäglichen Gottesdienst. Doch letztlich geht es immer darum, dass Sie wieder eine Heimat haben in Ihrer Kirchengemeinde und sich einladen lassen. Dass Sie mit Ihren Fragen und Zweifeln sich angenommen fühlen und die Erfahrung machen, dort sind Menschen, die sich auf Sie freuen und es gut mit Ihnen meinen.

Rainer Berkholz, Pfarrer